Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt, die Vergaberichtlinien Peiting und Birkland wie folgt zu ändern:

 

Die jeweils in Abschnitt III. Buchstabe B Nr. 3 Abs. 4 genannten Einkommensgrenzen werden künftig wie folgt festgesetzt:

 

bei Alleinstehenden:                                                                                          37.000 EUR

bei Ehepaaren, Familien, Paaren, Lebenspartnerschaften:                             74.000 EUR

 

für jedes unterhaltspflichtige Kind zusätzlich:                                                     7.300 EUR

 

Die jeweils in Abschnitt V. Buchstabe B Nr. 4 Abs. 3 genannten Höchstgrenzen für einen Rangrücktritt werden künftig wie folgt festgesetzt:

 

a) beim Bau eines Reihenhausteils                                                                400.000 EUR

b) beim Bau einer Doppelhaushälfte                                                              400.000 EUR

c) bei einer Einzelbebauung                                                                           500.000 EUR

 

Die Änderungen sollen mit Wirkung vom 01.08.2019 in Kraft treten.

 

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss