Sitzung: 25.06.2019 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt, die Vergaberichtlinien Peiting und Birkland wie folgt zu ändern:
Die jeweils in Abschnitt III. Buchstabe B Nr. 3 Abs. 4 genannten Einkommensgrenzen werden künftig wie folgt festgesetzt:
bei Alleinstehenden: 37.000 EUR
bei Ehepaaren, Familien, Paaren, Lebenspartnerschaften: 74.000 EUR
für jedes unterhaltspflichtige Kind zusätzlich: 7.300 EUR
Die jeweils in Abschnitt V. Buchstabe B Nr. 4 Abs. 3 genannten Höchstgrenzen für einen Rangrücktritt werden künftig wie folgt festgesetzt:
a) beim Bau eines Reihenhausteils 400.000 EUR
b) beim Bau einer Doppelhaushälfte 400.000 EUR
c) bei einer Einzelbebauung 500.000 EUR
Die Änderungen sollen mit Wirkung vom 01.08.2019 in Kraft treten.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |