Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt die Leitlinien zur künftigen Ausweisung von Wohnbauflächen im Rahmen der Bauleitplanung wie folgt zu ändern:

 

1. Ziffer II.3 erhält folgende Fassung:

 

„3. Der Markt Peiting erwirbt möglichst vor Beginn des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, spätestens aber vor dessen Bekanntmachung, vom Planungsbegünstigten, einen Anteil von mindestens 50 % bzw. 60 % der Flächen im potenziellen Plangebiet zur künftigen Weiterveräußerung an Dritte im Rahmen der gemeindlichen Vergaberichtlinien für Baugrundstücke.

Der Planungsbegünstigte hat die Wahlmöglichkeit, ob vom Markt Peiting 50 % bzw. 60 % der Flächen erworben werden sollen. Sofern vom Planungsbegünstigten ausdrücklich gewünscht und schriftlich beantragt, kann der Markt Peiting auch einen größeren Anteil der Flächen im potenziellen Plangebiet erwerben.“

 

2. In Ziffer II.4 wird das Wort „hälftigen“ durch die Worte „unter Ziffer 3. genannten“ ersetzt.

 

3. In Ziffer II.7 werden die Worte „1/2-Brutto-Fläche“ ersetzt durch die Worte „Brutto-Fläche nach Ziffer 3.“.

 

In Ziffer II.8 werden folgende neue Sätze 3 und 4 angefügt:

„Diese Regelung gilt nicht, sofern sich der Planungsbegünstigte entschieden hat, an den Markt Peiting mindestens 60 % der Flächen im potenziellen Plangebiet zu veräußern. In diesem Fall trägt der Markt Peiting die Kosten der städtebaulichen Maßnahmen – mit Ausnahme der in Ziffer 9 beschrieben Maßnahmen – alleine und ohne Beteiligung des Planungsbegünstigten.“

 

4. In Ziffer II.10 werden nach dem Wort „Bebauungsplanes“ die Worte „und der gesicherten Erschließung im Sinne von § 30 BauGB“ eingefügt.

 

Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.

 

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss