Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt der Verlängerung der Veränderungssperre zu und beschließt folgende Satzung:

 

Satzung

 

über die Verlängerung der Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 85 „Östlich der Föhrenstraße“

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98) und §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), folgende Satzung:

 

 

§ 1

Anordnung der Verlängerung der Veränderungssperre

 

Zur Sicherung der Planung im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 85 „Östlich der Föhrenstraße“ wurde durch Satzung vom 13.07.2017 eine Veränderungssperre angeordnet. Diese Veränderungssperre wird zur Sicherung der weiteren Planung um ein Jahr verlängert.

 

 

§ 2

Räumlicher Geltungsbereich

 

Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die nachstehenden Flurstücke 1230/9, 1230/1, 1369/10, 1231 und 1369/11 (siehe beiliegender Lageplan Maßstab 1:1000).

 

 

§ 3

Verbote

 

1.    Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt und bauliche Anlagen dürfen nicht beseitigt werden.

2.    Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstückes und baulicher Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.

 

 

§ 4

Inkrafttreten und Außerkrafttreten

 

Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre tritt mit dem Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.

 

 

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

xxxxxxxxxx

 

Michael Asam

Erster Bürgermeister

 

 

 


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss