Sitzung: 25.06.2019 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der Verlängerung der Veränderungssperre zu
und beschließt folgende Satzung:
Satzung
über die Verlängerung der
Veränderungssperre im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 85 „Östlich der
Föhrenstraße“
Der Markt Peiting erlässt
aufgrund des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I),
zuletzt geändert durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26.03.2019 (GVBl. S. 98)
und §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), folgende Satzung:
§ 1
Anordnung
der Verlängerung der Veränderungssperre
Zur Sicherung der Planung im künftigen
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 85 „Östlich der Föhrenstraße“ wurde
durch Satzung vom 13.07.2017 eine Veränderungssperre angeordnet. Diese
Veränderungssperre wird zur Sicherung der weiteren Planung um ein Jahr
verlängert.
§ 2
Räumlicher
Geltungsbereich
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf die
nachstehenden Flurstücke 1230/9, 1230/1, 1369/10, 1231 und 1369/11 (siehe
beiliegender Lageplan Maßstab 1:1000).
§ 3
Verbote
1.
Vorhaben
im Sinne des § 29 BauGB dürfen nicht durchgeführt und bauliche Anlagen dürfen
nicht beseitigt werden.
2.
Erhebliche
oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen des Grundstückes und baulicher
Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder
anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
§ 4
Inkrafttreten
und Außerkrafttreten
Die Satzung über die Verlängerung der
Veränderungssperre tritt mit dem Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung in
Kraft.
Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tag
der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.
Peiting, xx.xx.xxxx
xxxxxxxxxx
Michael Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
25 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |