Beschluss:

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung erfolgt nicht.

 

 

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

 

 

Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 27 „nördlich der Hofener Straße“:

 

 

 

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

1. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 27 „nördlich der Hofener Straße“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „nördlich der Hofener Straße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 27 „nördlich der Hofener Straße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 12.04.1984, wird wie folgt geändert:

 

  1. Die Erläuterung für das Planzeichen I+D wird wie folgt geändert:

„Haustyp: Erdgeschoß, Dachgeschossausbau zulässig, Kniestock max. 1,80, das Dachgeschoß darf kein Vollgeschoß sein“

 

  1. Unter C) Festsetzungen durch Text wird unter Ziffer 3 der 3. Satz wie folgt ersetzt:

„Die überbaubare Grundfläche für ein freistehendes Hauptgebäude wird auf max. 185 m² (ohne Garage) als absoluten Höchstwert beschränkt.“

 

  1. Unter C) Festsetzungen durch Text wird Ziffer 5 wie folgt geändert:

- „Die Wörter „und Dachaufbauten (Gauben)“ werden gestrichen“

- Der Satz „Liegende Dachflächenfenster werden in der Größe auf max. 0,8 m²
  beschränkt und höchstens zweimal je Dachseite zugelassen“ wird gestrichen.

 

  1. Unter C) Festsetzungen durch Text wird Ziffer 7 wie folgt ersetzt:

„Nebengebäude und Garagen sind innerhalb und außerhalb der Baugrenzen zulässig. Garagen und Nebengebäude können mit Sattel- oder Flachdach errichtet werden. Vor den Garagen ist ein 5 m tiefer Stauraum freizuhalten, der zur Straße hin nicht eingezäunt werden darf.“

 

  1. Unter C) Festsetzungen durch Text wird Ziffer 8 wird wie folgt geändert:

Der Satz „Balkonverkleidungen sind in Holz auszuführen.“ wird gestrichen.

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

 

 

 

Michael Asam

Erster Bürgermeister

 

 

 

 


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