Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat Peiting beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände bei künftigen Wahlen und Abstimmungen, bis auf weiteres, eine einheitliche Entschädigung (Erfrischungsgeld) in Höhe von pauschal 50 EUR zu gewähren.

 

Im Falle einer erforderlichen Stichwahl wird das Erfrischungsgeld hierfür auf einheitlich 25 EUR festgesetzt.

 

Bei zusammengefassten Wahlen und Abstimmungen am gleichen Tag wird das Erfrischungsgeld nur einmal gewährt.

 

Bei allgemeinen Kommunalwahlen wird der jeweils doppelte Satz, d. h. pauschal 100 EUR bzw. im Falle einer Stichwahl pauschal 50 EUR, gewährt


Abst.Ergebnis:

21

für

 

2

gegen den Beschluss