Sitzung: 22.10.2019 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Peiting beschließt, den Mitgliedern der Wahlvorstände bei künftigen Wahlen und Abstimmungen, bis auf weiteres, eine einheitliche Entschädigung (Erfrischungsgeld) in Höhe von pauschal 50 EUR zu gewähren.
Im Falle einer erforderlichen Stichwahl wird das Erfrischungsgeld hierfür auf einheitlich 25 EUR festgesetzt.
Bei zusammengefassten Wahlen und Abstimmungen am gleichen Tag wird das Erfrischungsgeld nur einmal gewährt.
Bei allgemeinen Kommunalwahlen
wird der jeweils doppelte Satz, d. h. pauschal 100 EUR bzw. im Falle einer
Stichwahl pauschal 50 EUR, gewährt
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
|
2 |
gegen den Beschluss |