In der Sitzung des Marktgemeinderates Peiting vom 23.07.2019 wurde keiner, in den Sitzungen vom 16.09.2019, 17.09.2019 und 24.09.2019 wurden folgende nichtöffentliche Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates Peiting öffentlich bekannt gegeben werden:

 

 

16.09.2019

 

TOP 1

OGTS; Vorstellung und Vergabe der Planungsleistungen

 

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beauftragt das Architekturbüro Baldauf-Prill-Lutz Architekten PartGmbB, Schongau mit der Planung für den Anbau der OGTS an die Alfons-Peter-Grundschule.

 

 

17.09.2019

 

TOP 2

Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder und Neuerrichtung eines Jugendzentrums

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt

 

-      den Umbau des Therese-Peter-Haus-für Kinder eine reine Krippeneinrichtung

-      den Neubau eines Kindergartens auf dem gemeindlichen Grundstück Uhrerskreuzweg/Jägerstraße für 5 Kindergartengruppen; entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten sind ebenfalls vorzusehen.

-      der Kindergarten am Rathaus wird mit 2 Regelgruppen in den Neubau verlegt.

-      die Errichtung eines neuen Hortgebäudes am Forsthaus für 2 Hortgruppen

-      die weitere Planung zum Neubau des Jugendzentrums im Bereich Ecke Kampfgartenweg/Jägerstraße (Bolzplatz)

-      die Kath. Kirchenstiftung bzw. die Caritas als Träger wird seitens des Marktes weiterhin unterstützt bei der angedachten Erweiterung der Einrichtung St. Michael um 2 Regelgruppen

 

TOP 3

 

Antrag des TSV Peiting, Abt. Stocksport auf Gewährung eines Zuschusses zum Bau eines überdachten Trainingsplatzes

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt zunächst zu vertagen.

 

 

 

 

 

 

 

24.09.2019

 

TOP 1

Evaluation der verkehrlichen Wirkungen der geänderten Verkehrsanordnung in der Ortsmitte Peiting; Vorstellung der Ergebnisse

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt die Vorschläge des Verkehrsplanungsbüros INGEVOST aus Planegg zur Kenntnis und beschließt, die am 28.06.2016 beschlossene Änderung der Vorfahrtsregelung weiterhin unverändert so zu belassen.

 

Des Weiteren wird beschlossen, aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens in der Meierstraße, dort (soweit möglich) eine bauliche Veränderung zur Verkehrsberuhigung vorzunehmen.