Sitzung: 12.11.2019 Marktgemeinderat
In der Sitzung des
Marktgemeinderates Peiting vom 23.07.2019 wurde keiner, in den Sitzungen vom
16.09.2019, 17.09.2019 und 24.09.2019 wurden folgende nichtöffentliche
Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 20 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Marktgemeinderates
Peiting öffentlich bekannt gegeben werden:
16.09.2019
TOP 1
OGTS; Vorstellung und Vergabe der Planungsleistungen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beauftragt das Architekturbüro Baldauf-Prill-Lutz Architekten PartGmbB, Schongau mit der Planung für den Anbau der OGTS an die Alfons-Peter-Grundschule.
17.09.2019
TOP 2
Ausbau von Betreuungsangeboten für Kinder und
Neuerrichtung eines Jugendzentrums
Beschluss:
Der Marktgemeinderat
beschließt
-
den
Umbau des Therese-Peter-Haus-für Kinder eine reine Krippeneinrichtung
-
den
Neubau eines Kindergartens auf dem gemeindlichen Grundstück
Uhrerskreuzweg/Jägerstraße für 5 Kindergartengruppen; entsprechende
Erweiterungsmöglichkeiten sind ebenfalls vorzusehen.
-
der
Kindergarten am Rathaus wird mit 2 Regelgruppen in den Neubau verlegt.
-
die
Errichtung eines neuen Hortgebäudes am Forsthaus für 2 Hortgruppen
-
die
weitere Planung zum Neubau des Jugendzentrums im Bereich Ecke
Kampfgartenweg/Jägerstraße (Bolzplatz)
-
die
Kath. Kirchenstiftung bzw. die Caritas als Träger wird seitens des Marktes weiterhin
unterstützt bei der angedachten Erweiterung der Einrichtung St. Michael um 2
Regelgruppen
TOP 3
Antrag des TSV Peiting, Abt. Stocksport auf Gewährung
eines Zuschusses zum Bau eines überdachten Trainingsplatzes
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, diesen Tagesordnungspunkt zunächst zu vertagen.
24.09.2019
TOP 1
Evaluation der verkehrlichen Wirkungen der geänderten
Verkehrsanordnung in der Ortsmitte Peiting; Vorstellung der Ergebnisse
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Vorschläge des Verkehrsplanungsbüros INGEVOST aus Planegg zur Kenntnis und beschließt, die am 28.06.2016 beschlossene Änderung der Vorfahrtsregelung weiterhin unverändert so zu belassen.
Des Weiteren wird beschlossen, aufgrund des höheren Verkehrsaufkommens in der Meierstraße, dort (soweit möglich) eine bauliche Veränderung zur Verkehrsberuhigung vorzunehmen.