Sitzung: 12.11.2019 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur
Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands
für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen,
Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen
vom
XX. November 2019
Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), das zuletzt durch § 1
Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, in
Verbindung mit Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt
durch § 1 Abs. 57 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98, 599) und Art.
8a des Gesetzes vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266) geändert worden ist, erlässt
der Markt Peiting folgende Satzung:
§ 1
Aufhebung einer Satzung
Die Satzung des Marktes Peiting über
die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung,
Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen,
Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 02. Juli
2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Juli 2017, wird aufgehoben.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2018 in
Kraft.
Peiting, den XX. November 2019
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Michael Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
25 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |