Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen

 

 

vom XX. November 2019

 

 

Aufgrund des Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, in Verbindung mit Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl. S. 264, BayRS 2024-1-I), das zuletzt durch § 1 Abs. 57 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98, 599) und Art. 8a des Gesetzes vom 24. Mai 2019 (GVBl. S. 266) geändert worden ist, erlässt der Markt Peiting folgende Satzung:

 

 

 

§ 1

Aufhebung einer Satzung

 

Die Satzung des Marktes Peiting über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen, Grünanlagen und Kinderspielplätzen (Ausbaubeitragssatzung - ABS -) vom 02. Juli 2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 18. Juli 2017, wird aufgehoben.

 

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2018 in Kraft.

 

 

 

Peiting, den XX. November 2019

 

 

 

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Michael Asam

Erster Bürgermeister

 


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss