Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt der Anbindung des Rathauses bzw. der gemeindlichen Behördenstandorte an das Glasfasernetz im Rahmen der Glasfaser/WLAN-Richtlinie des Freistaates Bayern (GWLANR) grundsätzlich zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Kostenschätzung für die Anbindung des Rathauses / der gemeindlichen Behördenstandorte durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung hinsichtlich der letztlich anzuschließenden Gebäude vorzulegen.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss