Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 43 „Gewerbegebiet Ammergauer Straße Ost“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

2. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 43 „Gewerbegebiet Ammergauer Straße Ost“

 

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

 

§ 1

 

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43

„Gewerbegebiet Ammergauer Straße Ost“

 

Der Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbegebiet Ammergauer Straße Ost“ des Marktes Peiting vom 01.10.1993, rechtskräftig seit 25.01.1996, wird wie folgt geändert:

 

  1. Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummer 2538/6; 579/4, 2538/1, 579/27, 2539/1, 579/26, 2540/4 und 579/24 durch den Planteil vom 24.06.2019 ersetzt.

 

  1. Das Planzeichen der Nutzungstrennungslinie wird in der Legende wie folgt geändert:

„Nutzungstrennungslinie für Beschränkung der Nutzung (Erläuterung siehe Punkt C 18), sowie Beschränkung der Nutzung aus Immissionsschutzgründen (Erläuterung siehe  Punkt C 17)“

 

  1. Unter C. Festsetzung durch Text wird die Ziffer 18. neu eingefügt:

„Auf den Flurstücken 2538/1, 2539/1 und 2540/1 sind ausschließlich Stellplätze/Ausstellungsstellflächen zulässig. Die Errichtung von Gebäuden ist unzulässig.“

 

 

 

 

 

§ 2

 

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

 

 

 

Michael Asam

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss