Sitzung: 03.12.2019 Bau- und Umweltausschuss
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 43 „Gewerbegebiet Ammergauer Straße Ost“:
Satzung des Marktes Peiting zur
2. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 43 „Gewerbegebiet Ammergauer Straße
Ost“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 43
„Gewerbegebiet Ammergauer
Straße Ost“
Der Bebauungsplan Nr. 43 „Gewerbegebiet Ammergauer Straße Ost“ des Marktes Peiting vom 01.10.1993, rechtskräftig seit 25.01.1996, wird wie folgt geändert:
- Der bisherige Planteil wird für den Bereich der Flurnummer 2538/6;
579/4, 2538/1, 579/27, 2539/1, 579/26, 2540/4 und 579/24 durch den
Planteil vom 24.06.2019 ersetzt.
- Das Planzeichen der Nutzungstrennungslinie wird in der Legende wie
folgt geändert:
„Nutzungstrennungslinie für
Beschränkung der Nutzung (Erläuterung siehe Punkt C 18), sowie Beschränkung der
Nutzung aus Immissionsschutzgründen (Erläuterung siehe Punkt C 17)“
- Unter C. Festsetzung durch Text wird die Ziffer 18. neu eingefügt:
„Auf den Flurstücken 2538/1,
2539/1 und 2540/1 sind ausschließlich Stellplätze/Ausstellungsstellflächen
zulässig. Die Errichtung von Gebäuden ist unzulässig.“
§ 2
In Kraft treten
Diese Änderungssatzung tritt mit der
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, xx.xx.xxxx
Michael Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |