Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 84 „Östlich der Bachfeldstraße“. Der beiliegende Planentwurf in der Fassung vom 22.08.2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von dringend benötigten Wohnbauflächen. Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Bauleitplanverfahren nach § 13 b BauGB durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss