Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und stimmt der gemeindlichen Übernahme der Zuständigkeit für den baulichen Unterhalt (inkl. einer notwendigen Neuerrichtung) von Stützmauern auf privaten Grundstücken, die für den sicheren (Weiter)-Bestand der angrenzenden Gehweg- bzw. Straßenfläche erforderlich sind, grundsätzlich zu.

 

Diese Übernahme wird jedoch lediglich für den Fall erklärt werden, sofern der Grundstückseigentümer bereit ist, dem Markt Peiting entweder eine entsprechende Dienstbarkeit zum weiteren, dauerhaften Verbleib der Stützmauer einzuräumen oder die betreffende Grundstücksteilfläche - entsprechend den preislichen Vorgaben des Marktes - zu veräußern.

 

Sofern seitens der Verwaltung mit dem Grundstückseigentümer diesbezüglich keine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann, soll der Marktgemeinderat hierüber im Einzelfall entscheiden.

 

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss