Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting folgende

 

 

 

Haushaltssatzung

des

Marktes Peiting

(Landkreis Weilheim-Schongau)

für das Haushaltsjahr 2020

 

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit

festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                25.936.560 €

 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                                15.622.620 €

 

ab.

 

 

 

§ 2


Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

 

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung im Vermögenshaushalt wird auf 3.300.000 € festgesetzt.

 

 

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

 

1. Grundsteuer

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                  340 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                             370 v.H.

 

2. Gewerbesteuer                                                                          380 v.H.

 

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite 
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf                                                1.000.000 €

festgesetzt.

 

 

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.

 

Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss:

 

Dem Finanzplan 2019 bis 2023 wird zugestimmt.

 

Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss:

 

Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt.

 

Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Antrag MGR Elste zum Haushalt 2020, Vormerkung S. 37/N.5 Dachsanierung Eisstadion 2021/PV 2022

MGR Elste erläutert seinen Antrag und bittet (entgegen dem Antrag) darum, 2020 bereits die Planung der Dachsanierung vornehmen zu lassen und in 2021 die Umsetzung mit Errichtung einer Indach-PV-Anlage einzuplanen.

MGR Ostenrieder hält nichts von Indach-PV-Anlagen, da diese, seiner Ansicht nach, weniger Ertrag liefern.

 

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die erforderliche Planung zur Sanierung des Eisstadiondaches in 2020 vornehmen zu lassen. Die Bauverwaltung wird beauftragt dies in die Wege zu leiten. Die Mittel werden aus der Allgemeinen Rücklage herangezogen. Das Ergebnis ist dem neuen Marktgemeinderat vorzulegen. Dieser wird über eine Umsetzung in 2021 entscheiden.


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss