Sitzung: 10.12.2019 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung
erlässt der Markt Peiting folgende
Haushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis
Weilheim-Schongau)
für das
Haushaltsjahr 2020
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
2020 wird hiermit
festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 25.936.560 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit 15.622.620 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
nicht festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung
im Vermögenshaushalt wird auf 3.300.000 € festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende
Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 340
v.H.
b) für die Grundstücke
(B) 370
v.H.
2. Gewerbesteuer 380
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000
€
festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
25 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
Dem Finanzplan 2019 bis 2023 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
25 |
für |
|
0 |
gegen den
Beschluss |
Beschluss:
Dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
25 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |
Antrag
MGR Elste zum Haushalt 2020, Vormerkung S. 37/N.5 Dachsanierung Eisstadion
2021/PV 2022
MGR
Elste erläutert seinen Antrag und bittet (entgegen dem Antrag) darum, 2020
bereits die Planung der Dachsanierung vornehmen zu lassen und in 2021 die
Umsetzung mit Errichtung einer Indach-PV-Anlage einzuplanen.
MGR Ostenrieder hält nichts von
Indach-PV-Anlagen, da diese, seiner Ansicht nach, weniger Ertrag liefern.
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die
erforderliche Planung zur Sanierung des Eisstadiondaches in 2020 vornehmen zu
lassen. Die Bauverwaltung wird beauftragt dies in die Wege zu leiten. Die
Mittel werden aus der Allgemeinen Rücklage herangezogen. Das Ergebnis ist dem
neuen Marktgemeinderat vorzulegen. Dieser wird über eine Umsetzung in 2021
entscheiden.
Abst.Ergebnis: |
25 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |