Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 83a „Drosselstraße Teil 2“. Der in der Sitzung vorgestellte Entwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von dringend benötigten Wohnbauflächen. Die Verwaltung wird beauftragt das erforderliche Bauleitplanverfahren nach
§ 13 b BauGB durchzuführen.


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss