Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, die Vergütung der SPS-Praktikanten / Praktikantinnen in den gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen mit Wirkung

 

ab dem 01.03.2020 auf

 

500 EUR monatlich (für das SPS 1) bzw.

550 EUR monatlich (für das SPS 2) sowie

 

ab dem 01.09.2020 auf

 

550 EUR monatlich (für das SPS 1) bzw.

600 EUR monatlich (für das SPS 2)

 

festzusetzen.

 

Weitere Geldleistungen (z. B. Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen) werden nicht gewährt.

 

Die Vergütungsregelung soll in einem Jahr wieder zur Beratung vorgelegt werden.


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss