Sitzung: 28.01.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, die Vergütung der SPS-Praktikanten / Praktikantinnen in den gemeindlichen Kinderbetreuungseinrichtungen mit Wirkung
ab dem 01.03.2020 auf
500 EUR monatlich (für das SPS 1) bzw.
550 EUR monatlich (für das SPS 2) sowie
ab dem 01.09.2020 auf
550 EUR monatlich (für das SPS 1) bzw.
600 EUR monatlich (für das SPS 2)
festzusetzen.
Weitere Geldleistungen (z. B. Jahressonderzahlung, vermögenswirksame Leistungen) werden nicht gewährt.
Die Vergütungsregelung soll in einem Jahr wieder zur Beratung vorgelegt werden.
Abst.Ergebnis: |
25 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |