Sitzung: 28.01.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Höchstgrenzen für den Rangrückritt des Marktes mit seinen Ankaufsrechtsvormerkungen für die Baugrundstücke im Baugebiet „Am Hochweg“, allgemein für
eine Reihen- bzw. Doppelhausbebauung auf 400.000 EUR und für
eine Einzelhausbebauung auf 500.000 EUR
festgesetzt werden.
Der Marktgemeinderat ermächtigt den ersten Bürgermeister, Rangrücktritte bis zu dieser Höhe ohne eine weitere Genehmigung durch den Marktgemeinderat zu erklären, sofern auch die übrigen Voraussetzungen gemäß Ziffer VIII.5 des Grundstückstauschvertrages, URNr. 53/R/2019 vom 22.01.2019 erfüllt sind.
Rangrücktritte über die vorgenannten Höchstgrenzen hinaus bedürfen der gesonderten Genehmigung durch den Marktgemeinderat.
Abst.Ergebnis: |
25 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |