Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass die Höchstgrenzen für den Rangrückritt des Marktes mit seinen Ankaufsrechtsvormerkungen für die Baugrundstücke im Baugebiet „Am Hochweg“, allgemein für

 

eine Reihen- bzw. Doppelhausbebauung auf            400.000 EUR und für

eine Einzelhausbebauung auf                                    500.000 EUR

 

festgesetzt werden.

 

Der Marktgemeinderat ermächtigt den ersten Bürgermeister, Rangrücktritte bis zu dieser Höhe ohne eine weitere Genehmigung durch den Marktgemeinderat zu erklären, sofern auch die übrigen Voraussetzungen gemäß Ziffer VIII.5 des Grundstückstauschvertrages, URNr. 53/R/2019 vom 22.01.2019 erfüllt sind.

 

Rangrücktritte über die vorgenannten Höchstgrenzen hinaus bedürfen der gesonderten Genehmigung durch den Marktgemeinderat.

 

 


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss