Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat bevollmächtigt den Ersten Bürgermeister, die stufenweisen Vergaben von Planungsleistungen sowie Auftragserteilungen für die einzelnen Bauvorhaben (Spielplatz, Kinderkrippe, Hort, Kindergarten und Jugendzentrum) bis zu einer Summe von 300.000 € eigenmächtig, d. h. ohne gesonderten Beschluss des Marktgemeinderates, zu erteilen. Ab einer Vergabesumme von 300.000 € bis zu einer Vergabesumme von 500.000 €, müssen außerdem die Fraktionsvorsitzenden der Beauftragung zustimmen. Höhere Summen bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates.

 

Die Regelung soll zunächst befristet bis 30.05.2020 gelten und anschließend dem Gemeinderat erneut zur Beratung vorgelegt werden.

 


Abst.Ergebnis:

25

für

 

0

gegen den Beschluss