Sitzung: 10.03.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Erste Satzung
zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren
für die Benutzung der Gemeinde- und Pfarrbücherei Peiting
vom XX.XX.2020
Der Markt Peiting erlässt aufgrund von Art. 2 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes - KAG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I) folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung des Marktes Peiting über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Gemeinde- und Pfarrbücherei Peiting wird wie folgt geändert:
§ 3 erhält folgende Fassung:
„§ 3
Art und Höhe der Benutzungsgebühren
(1)
Die Benutzung
der Medien in den
Räumen der Gemeinde- und Pfarrbücherei ist
gebührenfrei.
(2)
Für die Ausstellung bzw. Verlängerung des Benutzerausweises (gem. § 3
Abs. 3 der Benutzungssatzung) und des Ersatzausweises durch die Gemeinde- und
Pfarrbücherei, sowie für Einzel- und Fernausleihen werden Gebühren in folgender
Höhe erhoben:
1. Ausstellung
und Verlängerung für
a) Erwachsene 12,00
€
b) Familien 18,00 €
c) Personen
bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gebührenfrei
d) Inhaber
der Bayerischen Ehrenamtskarte oder
Jugendleiter/in-Card
(Juleica) gebührenfrei
Die Gültigkeitsdauer wird
vom
Tage der Erstausleihe
an berechnet.
2. Ersatzausstellung
eines Büchereiausweises 2,50
€
Die
Gültigkeitsdauer ändert sich nicht.
3. Einzelausleihe
(nur für Erwachsene) 3,00
€
4. Fernausleihe 4,00
€
(3) Soweit eine Leistung der Gemeinde- und
Pfarrbücherei in Anspruch genommen wird, die in dieser Gebührensatzung nicht
erfasst ist, wird eine Gebühr in Höhe der entstandenen Aufwendungen erhoben.
(4)
Die
Familenmitgliedschaft schließt die Mitgliedschaft für in häuslicher
Gemeinschaft lebende Erwachsene und deren Kinder in Ausbildung und Studium bis
zum vollendeten 25. Lebensjahr ein.
§ 2
In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |