Beschluss:

Der Antrag auf Abweichung von der Stellplatzsatzung des Marktes Peiting wird abgelehnt. Dem Bauantrag wird unter dem Vorbehalt zugestimmt, dass der Eigentümer die Stellplätze, die er nicht nachweisen kann (insgesamt 2), ablöst.


Abst.Ergebnis:

8

für

 

1

gegen den Beschluss