Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 „Kindergarten Jägerstraße“. Ziel und Zweck der Bauleitplanung ist die Errichtung einer neuen Kindertagesstätte.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen.


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss