Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Beim Weilheimer Hof“. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss