Sitzung: 07.04.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung der
Außenbereichssatzung. Die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten pro
Wohngebäude wird auf „3“ erhöht. Der Satz „Von
der Satzung bleibt die Anwendung des § 35 Abs. 4 unberührt“ wird ersatzlos
gestrichen.
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |