Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die 1. Änderung der Außenbereichssatzung. Die Anzahl der maximal zulässigen Wohneinheiten pro Wohngebäude wird auf „3“ erhöht. Der Satz „Von der Satzung bleibt die Anwendung des § 35 Abs. 4 unberührt“ wird ersatzlos gestrichen.

 


Abst.Ergebnis:

21

für

 

0

gegen den Beschluss