Beschluss:

 

Änderung der Geschäftsordnung 2014 – 2020

für den Marktgemeinderat Peiting

XX. April 2020

 

§ 1

Änderung

 

Die Geschäftsordnung 2014 – 2020 für den Marktgemeinderat Peiting wird wie folgt geändert:

 

 

1. Es wird folgender § 9 a eingefügt:

 

㤠9 a

Ferienausschuss

 

(1) Die Ferienzeit des Marktgemeinderates wird auf den Zeitraum vom 08. April 2020 bis
30. April 2020 festgesetzt.

 

(2) Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten, für die sonst der Marktgemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. Aufgaben, die kraft Gesetz dem Marktgemeinderat vorbehalten sind, soll der Ferienausschuss nur erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Beteiligten, den Markt oder die Allgemeinheit bis zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können. Der Ferienausschuss ist nicht zuständig für die Angelegenheiten, die einem Werksausschuss obliegen oder kraft Gesetzes von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 08. April 2020 in Kraft.

 

 

Peiting, den …………………………………..

 

 

 

Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

18

für

 

3

gegen den Beschluss