Sitzung: 07.04.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Änderung der Geschäftsordnung 2014 – 2020
für den Marktgemeinderat Peiting
XX. April 2020
§ 1
Änderung
Die Geschäftsordnung 2014 – 2020 für den Marktgemeinderat Peiting wird wie folgt geändert:
1. Es wird folgender § 9 a eingefügt:
„§ 9 a
Ferienausschuss
(1) Die Ferienzeit des
Marktgemeinderates wird auf den Zeitraum vom 08. April 2020 bis
30. April 2020 festgesetzt.
(2) Der Ferienausschuss erledigt während der Ferienzeit alle Angelegenheiten, für die sonst der Marktgemeinderat oder ein beschließender Ausschuss zuständig ist. Aufgaben, die kraft Gesetz dem Marktgemeinderat vorbehalten sind, soll der Ferienausschuss nur erledigen, wenn sie nicht ohne Nachteil für die Beteiligten, den Markt oder die Allgemeinheit bis zum Ende der Ferienzeit aufgeschoben werden können. Der Ferienausschuss ist nicht zuständig für die Angelegenheiten, die einem Werksausschuss obliegen oder kraft Gesetzes von besonderen Ausschüssen wahrgenommen werden müssen.“
§ 2
Inkrafttreten
Die Änderung der Geschäftsordnung tritt am 08. April 2020 in Kraft.
Peiting, den …………………………………..
Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
18 |
für |
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3 |
gegen den Beschluss |