Beschluss:

 

Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

 

Vom XX. April 2020

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 03. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Mai 2014, wird wie folgt geändert:

 

In § 2 Abs. 1 wird folgender Buchstabe c eingefügt:

 

 

„c) den Ferienausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern.“

 

 

§ 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 08. April 2020 in Kraft.

 

 

Peiting, den XX. April 2020

 

 

 

………………………..

Asam

Erster Bürgermeister


Abst.Ergebnis:

19

für

 

2

gegen den Beschluss