Sitzung: 07.04.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung zur
Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Vom XX. April 2020
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 03. Juni 2002, zuletzt geändert durch Satzung vom 12. Mai 2014, wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 1 wird folgender Buchstabe c eingefügt:
„c) den Ferienausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Marktgemeinderatsmitgliedern.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 08. April 2020 in Kraft.
Peiting, den XX. April 2020
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Asam
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
19 |
für |
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2 |
gegen den Beschluss |