Beschluss:

 

Der Ferienausschuss beschließt die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes. Die Planungskosten für die Änderung hat der Antragsteller zu tragen. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss