Beschluss 1:

 

Der Marktgemeinderat beschließt in der heutigen Sitzung die Referate und Referenten zu benennen.

 

Abst.Ergebnis:

15

für

 

9

gegen den Beschluss

 

 

 

Beschluss 2:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die zusätzliche Einführung eines Referenten für Gewerbe- und Wirtschaftsangelegenheiten.

 

Abst.Ergebnis:

4

für

 

20

gegen den Beschluss

 

Die Einführung eines Referenten für Gewerbe- und Wirtschaftsangelegenheiten ist somit abgelehnt.

 

 

 

Beschluss 3:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die zusätzliche Einführung eines Referenten für Klima- und Umweltschutz.

 

Abst.Ergebnis:

12

für

 

12

gegen den Beschluss

 

Der Beschluss gilt bei Stimmengleichheit als abgelehnt.

 

 

 

Beschluss 4:

 

Der Marktgemeinderat beschließt für die Dauer der Legislaturperiode 01.05.2020 bis 30.04.2026 folgende Referate i. S. d. Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO zu bilden:

 

-       Referat für Seniorenangelegenheiten

-       Referat für Sportangelegenheiten

-       Referat für Jugendangelegenheiten

-       Referat für Kinderbetreuung und Schulen

 

Abst.Ergebnis:

20

für

 

4

gegen den Beschluss

 

 

 

Der Marktgemeinderat benennt folgende Marktgemeinderatsmitglieder als Referenten

 

-       Seniorenangelegenheiten:                  Herrn Alfred Jocher

 

Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss

 

Herr Jocher hat aufgrund persönlicher Beteiligung nicht mitgestimmt.

 

 

 

-       Sportangelegenheiten:                        Herrn Hermann Mödl

 

Abst.Ergebnis:

22

für

 

1

gegen den Beschluss

 

Herr Mödl hat aufgrund persönlicher Beteiligung nicht mitgestimmt.

 

 

 

-       Jugendangelegenheiten:                     Herrn Florian Deibler

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

-       Kinderbetreuung und Schulen:           Herrn Norbert Merk

 

Abst.Ergebnis:

17

für

 

6

gegen den Beschluss

 

Herr Merk hat aufgrund persönlicher Beteiligung nicht mitgestimmt.

 

 

 

Die konkreten Aufgaben, Befugnisse, etc. der Referenten sollen in der künftigen Geschäftsordnung geregelt und konkretisiert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Marktgemeinderat hierzu einen entsprechenden Formulierungsvorschlag zu unterbreiten.