Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat überträgt die Befugnis bzw. bevollmächtigt Herrn Ersten Bürgermeister Ostenrieder, in Ergänzung der geltenden Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat Peiting
(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a der Geschäftsordnung), die stufenweisen Vergaben von Planungsleistungen und Auftragserteilungen für die Bauvorhaben „Erweiterung Kinderkrippe Therese-Peter-Haus für Kinder, Neuerrichtung eines Kindergartens an der Jägerstraße sowie Neuerrichtung des Hortes an der Forstamtstraße und Offene Ganztagsschule an der Alfons-Peter-Grundschule“, im Einzelfall bis zu einem Betrag von 300.000 € in eigener Zuständigkeit vergeben bzw. beauftragen zu können (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GO).

 

Diese Übertragung findet lediglich auf die Bewirtschaftung bestehender Haushaltsmittel für die vorgenannten Bauprojekte Anwendung und erfolgt widerruflich und zeitlich befristet bis längstens 31.12.2020 (Art. 37 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GO).

 

Der Marktgemeinderat ist jeweils in der nächsten Marktgemeinderatssitzung über erfolgte Vergaben bzw. Beauftragungen - aufgrund dieser Übertragung - zu informieren.

 

 


Abst.Ergebnis:

21

für

 

2

gegen den Beschluss

 

Herr Bürgermeister Ostenrieder nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung nicht an der Abstimmung teil.