Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes Nummer 8 „Am Steingadener Weg“:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

9. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 8 „Steingadener Weg“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Steingadener Weg“

 

Der Bebauungsplan Nr. 8 „Steingadener Weg“ des Marktes Peiting vom 07.05.1976, rechtskräftig seit 03.06.1976, wird wie folgt geändert:

 

  1. Der Planteil wird für eine Teilfläche der Flurnummern 3211/55 und 3211/14 durch den Planteil vom 05.02.2020 ersetzt.

 

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

Peiting, xx.xx.xxxx

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss