DerBeschluss:

 

Der Marktgemeinderat stimmt dem Antrag auf Bebauungsplanänderung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 13 a BauGB durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

15

gegen den Beschluss

 

Der Antrag ist abgelehnt.