Sitzung: 16.06.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und weist das Bürgerbegehren „Gegen Peitinger Baumarkt-Vorhaben“ aufgrund folgender Mängel als unzulässig zurück:
1. Fehlende Benennung einer oder mehrerer vertretungsberechtigter Personen (§ 2 Abs. 2 BBS, Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO).
2. Defizitäre Begründung des Bürgerbegehrens (§ 2 Abs. 2 BBS, Art. 18a Abs. 4 Satz 1 GO)
3. Unzulässigkeit aufgrund rechtlicher Unmöglichkeit bzw. rechtswidrigem Ziel des Bürgerbegehrens
Die Verwaltung wird beauftragt, Frau Fedisch einen formellen Bescheid über die Zurückweisung des Bürgerbegehrens zu erteilen.
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
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3 |
gegen den Beschluss |