Sitzung: 16.06.2020 Marktgemeinderat
Beschluss 1:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und stellt fest, dass das Bürgerbegehren „Bürgermitsprache zum Bau des neuen Marienheims auf das Hanggelände am Bühlach“ zulässig ist (§ 7 Abs. 1 BBS).
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss 2:
Der Marktgemeinderat beschließt, dass der im Bürgerbegehren verlangten Maßnahme seitens des Marktes Peiting nicht Rechnung getragen wird und somit ein Bürgerentscheid durchzuführen ist (§ 7 Abs. 6 BBS).
Abst.Ergebnis: |
19 |
für |
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5 |
gegen den Beschluss |
Beschluss 3:
Als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid legt der Marktgemeinderat Sonntag, den 23.08.2020 fest.
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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2 |
gegen den Beschluss |