Beschluss 1:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und stellt fest, dass das Bürgerbegehren „Bürgermitsprache zum Bau des neuen Marienheims auf das Hanggelände am Bühlach“ zulässig ist (§ 7 Abs. 1 BBS).

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 2:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, dass der im Bürgerbegehren verlangten Maßnahme seitens des Marktes Peiting nicht Rechnung getragen wird und somit ein Bürgerentscheid durchzuführen ist (§ 7 Abs. 6 BBS).

 

Abst.Ergebnis:

19

für

 

5

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 3:

 

Als Abstimmungstag für den Bürgerentscheid legt der Marktgemeinderat Sonntag, den 23.08.2020 fest.

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

2

gegen den Beschluss