Beschluss:

Der Bebauungsplan wird dahingehend geändert, dass die Baugrenzen, wie im beigefügten Lageplan vom 04.06.2020 dargestellt, angepasst werden, An- bzw. Erweiterungsbauten auch eingeschossig zulässig sind und die Dachform der An- bzw. Erweiterungsbauten auch mit Pultdach errichtet werden können. Die Errichtung eines begrünten Flachdaches ist nicht zulässig. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss