Beschluss 1:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die geschlechtsneutrale Formulierung in der GO.

 

Abst.Ergebnis:

6

für

 

18

gegen den Beschluss

 

Der Beschluss ist abgelehnt.

 

Beschluss 2:

 

Ergänzung bei § 5 Aufgaben der Referenten:

1. Referent für Senioren:

„Schaffung von Transparenz hinsichtlich der Entscheidungen des Marktgemeinderates bei den älteren Gemeindebürgern“

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 3:

 

Ergänzung bei § 5 Aufgaben der Referenten:

2. Referent für Sport- und Vereinsangelegenheiten

„Vermittler zwischen den örtlichen Vereinen und der Gemeinde bei Zuschussangelegenheiten“

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 4:

 

§ 7 Abs. 2 Umgang mit Dokumenten und elektronischen Medien

 

Der Marktgemeinderat lehnt folgende beantragte Ergänzung bei § 7 Abs. 2 GO ab:

„Eine Veröffentlichung der Beschlussvorlagen und weiterer Sitzungsunterlagen durch Gemeinderatsmitglieder ist nur zulässig, wenn die erste Bürgermeisterin oder der erste Bürgermeister und der Marktgemeinderat unter Berücksichtigung des Datenschutzes zugestimmt haben und die Unterlagen nur Tatsachen enthalten, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Die Tagesordnung für die öffentlichen Sitzungen und die unter Berücksichtigung des Datenschutzes und der erforderlichen Geheimhaltung unbedenklichen Beschlussvorlagen sind über ein IT-gesteuertes Bürgerinformationssystem auf der gemeindlichen Homepage einzusehen.“

 

Der Veröffentlichung der Tagesordnung der öffentlichen Sitzungen, des öffentlichen Beschlusses und des Abstimmungsergebnisses auf der Homepage (Bürgerinformationssystem), wie bereits bis dato praktiziert, wird zugestimmt.

 

Abst.Ergebnis:

18

für

 

6

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 5:

 

Änderung bei § 8 Fraktionen, Ausschussgemeinschaften Abs. 1:

Eine Fraktion muss mindestens 2 Mitglieder haben.

 

Abst.Ergebnis:

6

für

 

18

gegen den Beschluss

 

Der Beschluss ist abgelehnt. Es bleibt bei der vorgeschlagenen Formulierung: Eine Fraktion muss mindestens 3 Mitglieder haben.

 

 

Beschluss 6:

 

Bei § 9 Rechtsstellung der berufsmäßigen Marktgemeinderatsmitglieder, Aufgaben wird der Text ersetzt durch: „§ 9 entfällt“.

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 7:

 

Änderung § 17 Einzelne Aufgaben Abs. 2, 2c

 

Die Entscheidung über überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben bis zu einem Betrag von 25.000 € im Einzelfall, soweit sie unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist (Art. 66 Abs. 1 Satz 1 GO),

 

Ferner wird in § 41 Haushaltsrechtliche Erheblichkeitsgrenzen der Betrag bei außerplanmäßigen Ausgaben ebenfalls auf mehr als 25.000 € geändert.

 

Abst.Ergebnis:

13

für

 

11

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 8:

 

§ 19 Abs. 1 Abhalten von Bürgerversammlungen

 

Der Text zur Einberufung der Bürgerversammlung bleibt wie im Entwurf vorgeschlagen unverändert.

 

Abst.Ergebnis:

21

für

 

2

gegen den Beschluss

 

MGRin Gillinger befindet sich während der Abstimmung nicht im Sitzungssaal.

 

 

Beschluss 9:

 

§ 27 Tagesordnung

 

Der Marktgemeinderat folgt dem Vorschlag der Verwaltung, dass eine anonymisierte Veröffentlichung von nichtöffentlichen Sitzungen bzw. Tagesordnungspunkten nicht erfolgen soll.

 

Abst.Ergebnis:

18

für

 

6

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 10:

 

§ 28 Form und Frist für die Einladung Abs. 1

 

Es werden keine Änderungen vorgenommen. Der Vorschlag der Verwaltung wird unverändert übernommen.

 

Abst.Ergebnis:

21

für

 

3

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 11:

 

§ 28 Form und Frist für die Einladung Abs. 2

 

Die Ladungsfrist beträgt 5 Tage.

 

Abst.Ergebnis:

21

für

 

3

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 12:

 

§ 30 Eröffnung der Sitzung Abs. 2

(Genehmigung der nichtöffentlichen Sitzungsniederschrift)

 

Der Vorschlag der Verwaltung wird ohne Änderungen übernommen.

 

Abst.Ergebnis:

14

für

 

10

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss 13:

 

§ 32 Beratung der Sitzungsgegenstände Abs. 3

 

(Öffentliche Bürgersprechstunde zwischen dem öffentlichen und nichtöffentlichen Teil der Sitzung)

 

Der Marktgemeinderat stimmt für die Abhaltung einer sog. Bürgersprechstunde zwischen dem öffentlichen und nichtöffentlichen Teil der Marktgemeinderatssitzung.

 

Abst.Ergebnis:

2

für

 

22

gegen den Beschluss

 

Der Antrag ist somit abgelehnt.

 

 

Beschluss 14:

 

§ 38 Einsichtnahme und Abschrifterteilung

 

Abs. 6 Neben den Sitzungsbekanntmachungen der öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates und der Ausschüsse werden die genehmigten öffentlichen Sitzungsniederschriften mit folgenden Inhalten über ein IT-gestütztes Bürgerinformationssystem auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht:

- Tag und Ort der Sitzung, - die behandelten Gegenstände, - die gefassten Beschlüsse unter Angabe des Abstimmungsergebnisses, - auf Verlangen eines Marktgemeinderatsmitgliedes dessen Abstimmungsverhalten.

 

Abst.Ergebnis:

4

für

 

20

gegen den Beschluss

 

Der Antrag ist abgelehnt. Die Sitzungsniederschriften werden nicht auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

 

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung 2020 – 2026 einschließlich der heute beschlossenen Änderungen.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss