Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von den eingegangenen Stellungnahmen. Die Planung wird an die heute beschlossenen Änderungen angepasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut zu beteiligen.

 

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss