Beschluss 1:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, alle Verpflichtungen der zu einem ermäßigten Verkaufspreis zu veräußernden Grundstücke, künftig auch auf Veräußerungen für Grundstücke zum regulären Verkaufspreis auszuweiten.

 

Das Einkommen soll künftig, wie von der Verwaltung empfohlen, definiert werden (inkl. Einkommen aus Kapitalvermögen). Negative Einkünfte der Bewerber werden nicht berücksichtigt.

 

Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss

 

 

 

Beschluss 2:

 

Die Wohnverpflichtung der Erwerber wird für die vom Markt Peiting veräußerten Grundstücke (zum regulären und ermäßigten Verkaufspreis) auf 10 Jahre festgesetzt.


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss