Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt:

 

1. Für das demnächst neu zu entwickelnde Gewerbegebiet soll kein starres Bewertungsschema (Matrix) verwendet werden, sondern stattdessen eine Einzelfallvergabe anhand vordefinierter Anforderungen (Vergabekriterien). Die jeweiligen Bewerber sollen sich zu den Kriterien im Rahmen des Bewerbungsverfahrens äußern. Der Marktgemeinderat spricht sich auch für eine grundsätzliche Parzellierung der Gewerbeflächen, vor Durchführung des Bewerbungsverfahrens aus. Die Parzellierung hat dabei in Abstimmung mit dem Marktgemeinderat zu erfolgen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Marktgemeinderat entsprechende mögliche Bewertungs-bzw. Vergabekriterien zur Auswahl vorzulegen. Der Marktgemeinderat wird daraus max. 10 Kriterien, die künftig zur Anwendung kommen sollen, auswählen.

 

3. Im Anschluss an die Kriterienauswahl wird die Verwaltung gebeten, einen Entwurf der Vergaberichtlinien mit einem Fragebogen, der sich auf die vorgenannten Kriterien beziehen soll, auszuarbeiten und dem Marktgemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. In diesem Zusammenhang wird der Marktgemeinderat auch entscheiden, ob und ggf. welche künftige Auflagen im Grundstückskaufvertrag mit den jeweiligen Interessenten vorzusehen sind.

 

 


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss