Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt, die Vergaberichtlinien Peiting und Birkland wie folgt zu ändern:

 

 

Änderung der
Vergaberichtlinien „Peiting“ und „Birkland“

 

 

Die Vergaberichtlinien „Peiting“ und „Birkland“ vom 22.07.2020 werden jeweils beide wie folgt geändert:

 

1.         In Ziffer V., Abschnitt B., Nr. 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „sollte,“ folgender Text eingefügt:

 

„oder im Falle der Ziffer V., Abschnitt B., Nr. 7 Abs. 1,“

 

2.         In Ziffer V., Abschnitt B., Nr. 2 Abs. 1 wird nach dem Wort „sollte,“ folgender Text eingefügt:

 

„oder im Falle der Ziffer V., Abschnitt B., Nr. 7 Abs. 1,“

 

3.         Ziffer V., Abschnitt B., Nr. 7 erhält folgende neue Fassung:

 

„7. Falsche Angaben des Bewerbers

(1) Sofern der Erwerber im Antragsbogen für den Erwerb im Rahmen der Vergabe des Vertragsgrundstücks gemäß den Vergaberichtlinien des Marktes oder sonst im Rahmen der Vergabe des Grundstücks auf vergaberelevante Fragen vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder vorsätzlich vergaberelevante Tatsachen verschwiegen hat und dies zu einem Zeitpunkt durch den Markt Peiting festgestellt wird, in dem dessen Rechte nach Ziffer V., Abschnitt B. der Richtlinien noch bestehen, steht dem Markt Peiting ein Wiederkaufsrecht am Grundstück oder wahlweise eine bedingte Kaufpreiserhöhung zu.

 

(2) Unabhängig von der Ausübung des Wiederkaufsrechts bzw. der Geltendmachung der bedingten Kaufpreiserhöhung, wird zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR vom Erwerber an den Markt Peiting zur Zahlung fällig.

 

(3) Die Vertragsstrafe ist nach schriftlicher Anforderung durch den Markt Peiting beim Erwerber innerhalb von vier Wochen zur Zahlung fällig.“

 

4.         Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Beschlussfassung in Kraft.

 


Abst.Ergebnis:

24

für

 

0

gegen den Beschluss