Sitzung: 13.10.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt, die Vergaberichtlinien Peiting und Birkland wie folgt zu ändern:
Änderung
der
Vergaberichtlinien „Peiting“ und „Birkland“
Die
Vergaberichtlinien „Peiting“ und „Birkland“ vom 22.07.2020 werden jeweils beide
wie folgt geändert:
1. In Ziffer V., Abschnitt B., Nr. 1 Abs. 1
wird nach dem Wort „sollte,“ folgender Text eingefügt:
„oder
im Falle der Ziffer V., Abschnitt B., Nr. 7 Abs. 1,“
2. In Ziffer V., Abschnitt B., Nr. 2 Abs. 1
wird nach dem Wort „sollte,“ folgender Text eingefügt:
„oder
im Falle der Ziffer V., Abschnitt B., Nr. 7 Abs. 1,“
3. Ziffer V., Abschnitt B., Nr. 7 erhält
folgende neue Fassung:
„7.
Falsche Angaben des Bewerbers
(1) Sofern der Erwerber im Antragsbogen
für den Erwerb im Rahmen der Vergabe des Vertragsgrundstücks gemäß den
Vergaberichtlinien des Marktes oder sonst im Rahmen der Vergabe des Grundstücks
auf vergaberelevante Fragen vorsätzlich falsche Angaben gemacht oder vorsätzlich
vergaberelevante Tatsachen verschwiegen hat und dies zu einem Zeitpunkt durch
den Markt Peiting festgestellt wird, in dem dessen Rechte nach Ziffer V.,
Abschnitt B. der Richtlinien noch bestehen, steht dem Markt Peiting ein
Wiederkaufsrecht am Grundstück oder wahlweise eine bedingte Kaufpreiserhöhung
zu.
(2) Unabhängig von der Ausübung des
Wiederkaufsrechts bzw. der Geltendmachung der bedingten Kaufpreiserhöhung, wird
zudem eine Vertragsstrafe in Höhe von 30.000 EUR vom Erwerber an den Markt Peiting
zur Zahlung fällig.
(3) Die Vertragsstrafe ist nach
schriftlicher Anforderung durch den Markt Peiting beim Erwerber innerhalb von
vier Wochen zur Zahlung fällig.“
4.
Die Änderungen treten am Tag nach
ihrer Beschlussfassung in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
24 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |