Sitzung: 27.10.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Aufgrund des Art. 68
Abs. 1 i.V.m. Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Peiting
folgende
Nachtragshaushaltssatzung
des
Marktes Peiting
(Landkreis Weilheim-Schongau)
für das Haushaltsjahr 2020
§ 1
Der als
Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird
hiermit festgesetzt; dadurch werden
|
erhöht um |
vermindert um |
und damit der
Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
|
|
|
|
gegenüber bisher Euro |
auf nunmehr Euro
verändert |
a) im
Verwaltungshaushalt |
|
|
|
|
die Einnahmen |
0 € |
210.000 € |
25.936.560 € |
25.726.560 € |
die Ausgaben |
0 € |
210.000 € |
25.936.560 € |
25.726.560 € |
b) im
Vermögenshaushalt |
|
|
|
|
die Einnahmen |
0 € |
2.380.000 € |
15.622.620 € |
13.242.620 € |
die Ausgaben |
0 € |
2.380.000 € |
15.622.620 € |
13.242.620 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden
nicht festgesetzt. (wird nicht verändert)
§ 3
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt zur Leistung von
Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen
Jahren wird um 4.250.000 EUR erhöht und damit auf 7.550.000 EUR neu
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für Gemeindesteuern, die für jedes Jahr neu festzusetzen sind,
werden nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird nicht geändert.
§ 6
Diese Nachtragshaushaltssatzung
tritt mit dem 1. Januar 2020 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem
geänderten Finanzplan 2019 bis 2023 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Dem
geänderten Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 wird zugestimmt.
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |
Abst.Ergebnis: |
21 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |