Sitzung: 10.11.2020 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Satzung:
Vierte Satzung zur Änderung der Satzung
über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen
gemeindlicher Feuerwehren
Vom XX. November 2020
Der Markt Peiting erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:
§ 1
Änderung einer Satzung
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes Peiting vom 03. Dezember 2009 wird wie folgt geändert:
1. § 1 Abs. 4 erhält folgende Fassung:
„(4) Aufwendungen,
die durch Hilfeleistungen von Werkfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 7 Satz 2
BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG
zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend
gemacht.“
2. § 3 (Fälligkeit) erhält folgende Fassung:
„Aufwendungs- und Kostenersatz werden mit
Eintritt der Bestandskraft des Bescheides zur Zahlung fällig.“
3. Die Anlage zu § 1 Abs. 3 wird wie folgt neu gefasst:
„Anlage zu § 1 Abs. 3 der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren des Marktes
Peiting
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz
und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten
(Nummern 1 bis 5) und den Personalkosten (Nummer 6) zusammen.
1.
Streckenkosten
Die Streckenkosten
betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für
a)
ein Mehrzweckfahrzeug (10/1) 4,75
€
b)
ein Einsatzleitfahrzeug (12/1) 6,18
€
c)
eine Drehleiter DLA 23/12 (30/1) 10,30
€
d)
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 (40/1) 7,91 €
e)
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 16/12 (40/2) 7,91 €
f)
ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (41/1) 7,36
€
g)
einen Versorgungs-Lkw (56/2) 4,40
€
h)
einen Gerätewagen-Logistik GWL-2 (88/1) 7,37
€
i)
einen Mannschaftstransporter (14/1) 3,94
€
j)
ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/10 (47/1) (Birkland) 7,16 €
k)
ein Löschgruppenfahrzeug TSF-L (Birkland) 7,16
€
2. Ausrückestundenkosten
1Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von
Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten
aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. ²Für
angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen
Ausrückestundenkosten erhoben.
³Die
Ausrückestundenkosten betragen – berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem
Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens – je eine
Stunde für
a)
ein Mehrzweckfahrzeug (10/1) 49,01
€
b)
ein Einsatzleitfahrzeug (12/1) 118,41
€
c)
eine Drehleiter DLA 23/12 (30/1) 232,80
€
d)
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20/16 (40/1) 184,02 €
e)
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 16/12 (40/2) 184,02 €
f)
ein Löschgruppenfahrzeug LF 16/12 (41/1) 146,36
€
g)
einen Versorgungs-Lkw (56/2) 48,29
€
h)
einen Gerätewagen-Logistik GWL-2 (88/1) 102,57
€
i)
einen Mannschaftstransporter (14/1) 40,82
€
j)
ein Löschgruppenfahrzeug LF 8/10 (47/1) (Birkland) 139,36 €
k)
ein Löschgruppenfahrzeug TSF-L (Birkland) 139,36
€
3.
Arbeitsstundenkosten
1Wird ein Gerät eingesetzt, das nicht zur
feuerwehrtechnischen Beladung des eingesetzten Fahrzeugs gehört (und können
demnach dafür keine Ausrückestundenkosten geltend gemacht werden), werden
Arbeitsstundenkosten berechnet. ²In die Arbeitsstunden nicht eingerechnet wird
der Zeitraum, währenddessen ein Gerät am Einsatzort vorübergehend nicht in
Betrieb ist. ³Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im
Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben. 4Als Arbeitsstundenkosten
werden berechnet für
a)
Hochdruckreiniger 11,50
€
b)
Notstromaggregat 150 kVA 64,20
€
c)
Notstromaggregat 20 kVA 44,13
€
d)
Tragkraftspritze 22,50
€
e)
Generator 14 kVA 15,00
€
f)
Belüftungsgerät 22,50
€
g)
Chemikalienpumpe 25,00
€
h)
Wassersauger 11,50
€
i)
Ölsauger 25,00
€
j)
Motorsäge 9,50 €
k)
Rettungssäge 38,50
€
l)
Tauchpumpe 200 l/h 11,50
€
m)
Tauchpumpe 2.000 l/h 40,00
€
n)
Hochwasserwagen 60,00
€
o)
Gasspürgerät, pro Einsatz 30,70
€
p)
Prüfröhrchen, je Stück 5,00 €
q)
Prüfung Trinkwasser-Systemtrenner 25,00
€
r)
Wärmebildkamera, pro Einsatz 50,00
€
4.
Leistungen der Schlauchwerkstätte und Atemschutzgerätewerkstatt:
a)
Schlauch (inkl. Waschen, trocknen, vakumieren) je Stück 13,00 €
b)
Atemschutzmaske (inkl. Reinigung, Desinfektion), Stück 19,00 €
c)
Atemschutzgerät (inkl. Reinigung, Desinfektion), Stück 30,00 €
d)
Atemluftflasche füllen – 300 bar, je Stück 14,00
€
5.
Sonstige Dienstleistungen
5.1 Benutzung Waschmaschine
und Trockner
a) für beteiligte
Feuerwehren (Altenstadt):
aa)
je leichter Hose: 1,50
€
bb)
je leichter Jacke: 1,50
€
cc)
je Überjacke: 3,00
€
dd)
je schwerer Hose: 3,00
€
ee)
je Chemikalienschutzanzug: 13,00
€
b)
für sonstige Feuerwehren:
aa)
je leichter Hose: 7,00
€
bb)
je leichter Jacke: 7,00
€
cc)
je Überjacke: 14,00
€
dd)
je schwerer Hose: 14,00
€
ee)
je Chemikalienschutzanzug: 50,00
€
5.2
Wohnungsöffnungen
a)
Schließzylinder 40,00
€
b)
Materialsatz Fensterverschließung 20,00
€
5.3 Lehrgangsgebühren
a)
für Atemschutzträger, je Teilnehmer: 25,00
€
b)
für Maschinisten, je Teilnehmer: 20,00
€
5.4
Benutzung der Atemschutzübungsanlage, je Mann und Durchgang: 15,00 €
6. Personalkosten
1Personalkosten
werden nach Ausrückestunden berechnet. ²Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken
aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen.
³Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die
ganzen Stundenkosten erhoben.
6.1
Hauptamtliches Personal
Angestellte,
Arbeiter 44,00
€
6.2
Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für
den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz
berechnet: 28,00
€
6.3
Sicherheitswachen
1Für
die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG
werden je Stunde Wachdienst für einen ehrenamtlichen Feuerwehrdienstleistenden
Kosten gemäß
§ 11 Abs. 5 AVBayFwG in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
²Abweichend von Nummer 6 Satz 2 wird für die
Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.“
Sicherheitswache, je Stunde Beamter mD 16,40
€
Sicherheitswache, je Stunde sonst. Bediensteter 16,40
€
Sicherheitswache, je Stunde ehrenamtl. FFW 16,40
€
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01.01.2021 in Kraft.
Peiting, den XX. November 2020
MARKT PEITING
Abst.Ergebnis: |
23 |
für |
|
0 |
gegen den Beschluss |