Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt, aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie, mit sofortiger Wirkung einen beschließenden Sonderausschuss „Corona“ zu bilden (Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO).

 

Dem Sonderausschuss „Corona“ werden dabei vorübergehend alle Entscheidungsbefugnisse des Marktgemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses mit Ausnahme der in Art. 32 Abs. 2 Satz 2 GO genannten Angelegenheiten übertragen.

 

Die vorübergehende Zuständigkeit des Sonderausschusses „Corona“ wird zunächst vom (Fort-)

Bestehen des ab 09.12.2020 durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (BayStMI) festgestellten Katastrophenfalles aufgrund der Corona-Pandemie gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Katastrophenschutzes (BayKSG) abhängig gemacht. Spätestens mit der Beendigung des Katastrophenfalles endet die vorübergehende Zuständigkeit des Sonderausschusses „Corona“. Eine Änderung der Übertragung sowie eine Auflösung des Sonderausschusses durch den Marktgemeinderat ist jederzeit möglich (vgl. Art. 32 Abs. 5 GO).

 

Die Stärke und die Besetzung des Sonderausschusses „Corona“ soll grundsätzlich dem bereits gebildeten Ferienausschuss des Marktes Peiting entsprechen. Seitens der Fraktionen werden noch Änderungswünsche hinsichtlich der personellen Besetzung mitberücksichtigt: Somit besteht der Sonderausschuss „Corona“ derzeit aus folgenden 9 Mitgliedern bzw. Stellvertretern/Stellvertreterinnen:

 

Vorsitzender: Erster Bürgermeister Peter Ostenrieder

 

Mitglied:                                                                               Vertreter:

 

Deibler, Michael

Wörnzhofer, Stefanie

Merk, Norbert

Immisch, Claudia

Steindorf, Claudia

Prielmeier, Gunnar

Salzmann, Herbert

Gast, Peter

Barnsteiner, Andreas

Schmid, Andreas

Seidel, Franz

Schleich, Hans

Elste, Thomas

Tabatabai-Schweizer, Susann

Lory, Christian

Zila, Alexander

 

Abst.Ergebnis:

12

für

 

9

gegen den Beschluss

 

 

Beschluss:

 

Die vorübergehende Einsetzung des Coronaausschusses sowie die Aufgabenübertragung wird zeitlich jedoch längstens bis einschließlich 09.03.2021 befristet, sofern der derzeit ausgerufene Katastrophenfall bis dahin bestehen sollte. Danach hat der Marktgemeinderat erneut über eine eventuelle weitere Einsetzung des Coronaausschusses zu beschließen.

 

 


Abst.Ergebnis:

19

für

 

2

gegen den Beschluss