Beschluss:

 

1. Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt, dass die im gemeindlichen Eigentum stehenden Grundstücke im künftigen Baugebiet „Drosselstraße Teil 2“, mit Ausnahme der Grundstücksflächen für den vorgesehenen Geschosswohnungsbau, ausschließlich für eine Doppelhausbebauung vorzusehen sind.

 

2. Für die Umsetzung dieser Bauprojekte (Geschosswohnungsbau sowie Errichtung von Doppelhaushälften) ist mit einem noch vom Marktgemeinderat auszuwählenden privaten Unternehmen (Bauträger) zusammenzuarbeiten.

 

3. Der auszuwählende Bauträger hat hierzu neben dem Geschosswohnungsbau, auch die entsprechenden Doppelhaushälften zeitnah zu errichten. Um den künftigen Erwerbern noch ausreichend Alternativen für den endgültigen Ausbau der Häuser (z. B. in Eigenleistung) einzuräumen, sind die Doppelhaushälften durch den Bauträger lediglich als sog. Holz-Ausbauhäuser samt Keller und Wärmepumpentechnologie für die künftige Heizungsversorgung vorzusehen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen, genaueren vertraglichen Regelungen und Details diesbezüglich noch auszuarbeiten und dem Marktgemeinderat, ebenso wie die Auswahlentscheidung über den Bauträger, zur Entscheidung vorzulegen.

 

 


Abst.Ergebnis:

8

für

 

1

gegen den Beschluss