Beschluss:

 

Der Coronaausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 11. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 40 „Lexestraße“:

 

 

Satzung des Marktes Peiting zur

11. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 40 „Lexestraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 40 „Lexestraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 40 „Lexestraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 09.10.1992, wird wie folgt geändert:

 

  1. Der bisherige Planteil wird im Bereich der Flurnummern 791, 793/5 und 793/4 durch den Planteil vom 19.11.2020 ersetzt.

 

  1. Buchstabe C) „Planungsrechtliche Festsetzungen“ Nummer 5 Spiegelstrich 3 wird wie folgt ergänzt:

„Darüber hinaus sind bei der Erweiterung von bestehenden Gebäuden auch eingeschossige An-/Erweiterungsbauten mit Pult- oder Satteldach zulässig.“

 

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

 

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

 

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss