Beschluss:

 

Die auf den beiliegenden Plänen dargestellte Teilfläche der Fl.Nr. 136, Gemarkung Peiting, welche als Tiefgaragenrampe genutzt werden soll, wird gemäß Art. 6 und Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Eigentümerweg gewidmet. Die Nutzung der Rampe beschränkt sich auf die Benutzer der Tiefgarage. Die Verwaltung wird beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss