Sitzung: 23.02.2021 Coronaausschuss
Beschluss:
Die auf den beiliegenden Plänen dargestellte Teilfläche der Fl.Nr. 136,
Gemarkung Peiting, welche als Tiefgaragenrampe genutzt werden soll, wird gemäß
Art. 6 und Art. 53 Nr. 3 BayStrWG als Eigentümerweg gewidmet. Die Nutzung der
Rampe beschränkt sich auf die Benutzer der Tiefgarage. Die Verwaltung wird
beauftragt, das erforderliche Verfahren durchzuführen.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |