Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung bzw. der LVN Kenntnis und spricht sich für die Umsetzung der Varianten 3 bzw. 4 (Erneuerung grundsätzlich im Trassenbestand) aus.

 

Die Entscheidung der abschließenden Trassenführung zwischen diesen beiden Varianten trifft die LVN.

 


Abst.Ergebnis:

5

für

 

4

gegen den Beschluss