Beschluss:

 

Dritte Satzung zur Änderung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung des Marktes Peiting (BGS/WAS)

 

vom XX. März 2021

 

 

Der Markt Peiting erlässt aufgrund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 1993 (GVBl S. 264, BayRS 2024-1-I), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Februar 2010 (GVBl S. 66) folgende Satzung:

 

 

§ 1

Änderung einer Satzung

 

§ 10 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung erhält folgende Fassung:

 

„(1) 1Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. 2Die Gebühr beträgt 1,33 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“

 

 

§ 2

In-Kraft-Treten

 

Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.


Abst.Ergebnis:

22

für

 

0

gegen den Beschluss