Sitzung: 23.03.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Dritte Satzung zur Änderung
der Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserabgabesatzung des Marktes
Peiting (BGS/WAS)
vom XX. März 2021
Der Markt Peiting erlässt
aufgrund der Artikel 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom
§ 1
Änderung einer Satzung
§ 10 Abs. 1 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung erhält folgende Fassung:
„(1) 1Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet. 2Die Gebühr beträgt 1,33 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
In-Kraft-Treten
Die Satzung tritt mit Wirkung vom 01. Januar 2022 in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
22 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |