Sitzung: 23.03.2021 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der
Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 14. Änderung des
Bebauungsplanes Nummer 5 „Westlich der Wankstraße“:
Satzung des Marktes Peiting zur
14. Änderung
des Bebauungsplanes
Nr. 5 „Westlich
der Wankstraße“
Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches
(BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die
bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der
Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:
§ 1
Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“
Der Bebauungsplan
Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 07.05.1985,
wird wie folgt geändert:
- Unter Ziffer 4 „Festsetzungen durch
Text“ wird Satz 4 wie folgt geändert:
„Dacheinschnitte (negative
Gauben) sind bei den Neubauten unzulässig.
Als Dachaufbauten sind nur Satteldachgauben
mit einem Mindestabstand von 1,50 m untereinander zulässig. Die Breite der
Gauben darf maximal 1/3 der Gesamt-wandlänge betragen.“
§ 2
In Kraft treten
Diese
Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.
Peiting, XX.XX.XXXX
XXXXXXXXXXXXXX
Peter Ostenrieder
Erster Bürgermeister
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
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0 |
gegen den Beschluss |