Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Satzung zur 14. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 5 „Westlich der Wankstraße“:

 

Satzung des Marktes Peiting zur

14. Änderung des Bebauungsplanes

Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“

 

Aufgrund der §§ 9, 10 des Baugesetzbuches (BauGB), Art. 81 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) und der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke – Baunutzungsverordnung (BauNVO) – erlässt der Markt Peiting folgende Bebauungsplanänderung als Satzung:

 

§ 1

Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 5 „Westlich der Wankstraße“ des Marktes Peiting, rechtskräftig seit 07.05.1985, wird wie folgt geändert:

 

  1. Unter Ziffer 4 „Festsetzungen durch Text“ wird Satz 4 wie folgt geändert:

„Dacheinschnitte (negative Gauben) sind bei den Neubauten unzulässig.

Als Dachaufbauten sind nur Satteldachgauben mit einem Mindestabstand von 1,50 m untereinander zulässig. Die Breite der Gauben darf maximal 1/3 der Gesamt-wandlänge betragen.“

 

§ 2

In Kraft treten

 

Diese Änderungssatzung tritt mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

XXXXXXXXXXXXXX

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss