Beschluss:

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die 2. Änderung der Außenbereichssatzung „Sandgrube“ wie folgt als Satzung:

 

2. Änderungssatzung zur

Satzung über die erleichterte Zulässigkeit

von Vorhaben im Außenbereich des Marktes Peiting

(Sandgrube)

 

Aufgrund Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
in Verbindung mit § 35 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB) erlässt der Markt Peiting folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

Geltungsbereich

 

Der Geltungsbereich bleibt unverändert.

 

§ 2

Änderungen

 

1.   § 3 der Außenbereichssatzung wird um folgenden Satz ergänzt:

„Auf dem Grundstück Fl.Nr. 970/2, Gemarkung Peiting ist die Errichtung eines Ersatzbaus zulässig.“

 

§ 3

Inkrafttreten

 

Die Änderung dieser Satzung tritt mit der Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

 

Peiting, XX.XX.XXXX

 

XXXXXXXXXXXXXX

 

Peter Ostenrieder

Erster Bürgermeister

 

 


Abst.Ergebnis:

9

für

 

0

gegen den Beschluss