Beschluss:

 

Nach Beschlussfassung der eingegangenen Stellungnahmen beschließt der Marktgemeinderat den vom Planungsbüro NRT aus Marzling in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro Sodomann gefertigten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 83a „Drosselstraße Teil 2“ samt Begründung in der Fassung vom 09.03.2021 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss