Beschluss 1:

 

MGRin Gillinger (ÖDP) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt, vor der Abstimmung für oder gegen einen Coronaausschuss abzustimmen, ob im Falle der Einsetzung eines Coronaausschusses das Gremium für einen 8-köpfigen Coronaausschuss oder einen, den Proporz unter Berücksichtigung aller Parteien bzw. Fraktionen wahrenden Coronaausschuss, mit 14 Mitgliedern befürwortet.

 

Abst.Ergebnis:

10

für künftig 14 Mitglieder im Coronaausschuss

 

13

gegen den Beschluss

 

Der Coronaausschuss setzt sich weiterhin unverändert aus 8 Mitgliedern zusammen.

 

 

 

Beschluss 2:

 

MGR Dr. Franz stellt den Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt, den Tagesordnungspunkt 9, Vollzug der Geschäftsordnung; Einsetzung des Sonderausschusses „Corona“ in der Tagesordnung auf Punkt 2.1 vorzuziehen.

 

Abst.Ergebnis:

20

für

 

3

gegen den Beschluss

 

Der weitere Antrag von Marktgemeinderat Dr. Franz, dass bei heutiger Beschlussfassung zur künftigen Einsetzung des Coronaausschusses, die dem Coronaausschuss nicht angehörigen Marktgemeinderäte dann sofort von der Teilnahme an der Sitzung entbunden werden sollten, wird aufgrund der geltenden Rechtslage vom Antragsteller zurückgezogen.

 

 

Beschluss 3:

 

Marktgemeinderat Dr. Franz stellt den Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt, den Tagesordnungspunkt 1 aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.

 

Abst.Ergebnis:

4

für

 

19

gegen den Beschluss

 

 

 

Beschluss 4:

 

Marktgemeinderat Elste stellt den Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt, den Tagesordnungspunkt 1 aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung in den öffentlichen Teil zu verschieben.

 

Abst.Ergebnis:

9

für

 

14

gegen den Beschluss

 

 

 

 

 

Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt, mit Wirkung ab dem 21.04.2021 den Sonderausschuss „Corona“ als beschließenden Ausschuss mit den Befugnissen eines Ferienausschusses (Art. 32 Abs. 4 GO), für den Zeitraum bis einschließlich 20.06.2021, einzusetzen.

 

Der Sonderausschuss „Corona“ nimmt dabei auch alle Zuständigkeiten anstelle des gemeindlichen Bau- und Umweltausschusses wahr.

 

Die Größe und Besetzung des Sonderausschusses „Corona“ bestimmt sich nach dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 19.01.2021, TOP 2 öffentlich und wurde nochmal bestätigt am 20.04.2021.

 

Sollte die vom Deutschen Bundestag auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes enden, tritt dieser Beschluss eine Woche nach dem Ende der epidemischen Lage mit Wirkung für die Zukunft außer Kraft (Art. 120b Abs. 3 Satz 5 GO).

 

 


Abst.Ergebnis:

6

für

 

17

gegen den Beschluss