Sitzung: 20.04.2021 Marktgemeinderat
Beschluss 1:
MGRin Gillinger
(ÖDP) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt, vor der Abstimmung
für oder gegen einen Coronaausschuss abzustimmen, ob im Falle der Einsetzung
eines Coronaausschusses das Gremium für einen 8-köpfigen Coronaausschuss oder
einen, den Proporz unter Berücksichtigung aller Parteien bzw. Fraktionen wahrenden
Coronaausschuss, mit 14 Mitgliedern befürwortet.
Abst.Ergebnis: |
10 |
für künftig 14 Mitglieder im Coronaausschuss |
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13 |
gegen den Beschluss |
Der Coronaausschuss
setzt sich weiterhin unverändert aus 8 Mitgliedern zusammen.
Beschluss 2:
MGR Dr. Franz
stellt den Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt, den Tagesordnungspunkt 9,
Vollzug der Geschäftsordnung; Einsetzung des Sonderausschusses „Corona“ in der
Tagesordnung auf Punkt 2.1 vorzuziehen.
Abst.Ergebnis: |
20 |
für |
|
3 |
gegen den Beschluss |
Der weitere Antrag
von Marktgemeinderat Dr. Franz, dass bei heutiger Beschlussfassung zur künftigen
Einsetzung des Coronaausschusses, die dem Coronaausschuss nicht angehörigen
Marktgemeinderäte dann sofort von der Teilnahme an der Sitzung entbunden werden
sollten, wird aufgrund der geltenden Rechtslage vom Antragsteller
zurückgezogen.
Beschluss 3:
Marktgemeinderat Dr.
Franz stellt den Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt, den
Tagesordnungspunkt 1 aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung auf einen
späteren Zeitpunkt zu verschieben.
Abst.Ergebnis: |
4 |
für |
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19 |
gegen den Beschluss |
Beschluss 4:
Marktgemeinderat
Elste stellt den Antrag zur Geschäftsordnung und beantragt, den
Tagesordnungspunkt 1 aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung in den
öffentlichen Teil zu verschieben.
Abst.Ergebnis: |
9 |
für |
|
14 |
gegen den Beschluss |
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt, mit Wirkung ab dem 21.04.2021 den Sonderausschuss „Corona“ als beschließenden Ausschuss mit den Befugnissen eines Ferienausschusses (Art. 32 Abs. 4 GO), für den Zeitraum bis einschließlich 20.06.2021, einzusetzen.
Der Sonderausschuss „Corona“ nimmt dabei auch alle Zuständigkeiten anstelle des gemeindlichen Bau- und Umweltausschusses wahr.
Die Größe und Besetzung des Sonderausschusses „Corona“ bestimmt sich nach dem Beschluss des Marktgemeinderates vom 19.01.2021, TOP 2 öffentlich und wurde nochmal bestätigt am 20.04.2021.
Sollte die vom Deutschen Bundestag auf Grund der Ausbreitung des Coronavirus festgestellte epidemische Lage von nationaler Tragweite nach den Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes enden, tritt dieser Beschluss eine Woche nach dem Ende der epidemischen Lage mit Wirkung für die Zukunft außer Kraft (Art. 120b Abs. 3 Satz 5 GO).
Abst.Ergebnis: |
6 |
für |
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17 |
gegen den Beschluss |