Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt die folgende Änderung der Geschäftsordnung 2020 – 2026 für den Marktgemeinderat Peiting:

 

1. § 17 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:

 

„c)        ohne wertmäßige Begrenzung die Erklärung von Löschungsbewilligungen, Löschungszustimmungen, Pfandfreigaben, Rangrücktritten, Zustimmungserklärungen im grundbuchmäßigen Vollzug, die Bewilligung von Grundstücksvereinigungen und
–bestandteilszuschreibungen mit oder ohne Grundstücksverschmelzungen samt Belastungserstreckungen in diesen Zusammenhängen und Stellung der entsprechenden Vollzugsanträge hierzu, die Bestellung und Annahme von Dienstbarkeiten aller Art und ähnlichen Erklärungen,“

 

2. Die Änderung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

 

 


Abst.Ergebnis:

20

für

 

3

gegen den Beschluss