Sitzung: 18.05.2021 Marktgemeinderat
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt von den Ausführungen der Verwaltung Kenntnis und beschließt die folgende Änderung der Geschäftsordnung 2020 – 2026 für den Marktgemeinderat Peiting:
1. § 17 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
„c) ohne wertmäßige Begrenzung die Erklärung von
Löschungsbewilligungen, Löschungszustimmungen, Pfandfreigaben, Rangrücktritten,
Zustimmungserklärungen im grundbuchmäßigen Vollzug, die Bewilligung von
Grundstücksvereinigungen und
–bestandteilszuschreibungen mit oder ohne Grundstücksverschmelzungen samt
Belastungserstreckungen in diesen Zusammenhängen und Stellung der
entsprechenden Vollzugsanträge hierzu, die Bestellung und Annahme von
Dienstbarkeiten aller Art und ähnlichen Erklärungen,“
2. Die Änderung tritt am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.
Abst.Ergebnis: |
20 |
für |
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3 |
gegen den Beschluss |