Beschluss:

 

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 84a „Östlich der Bachfeldstraße – Teil 2“. Der beiliegende Lageplan vom 04.05.2021 sowie die beiliegende Parzellierung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebietes einschließlich der hierfür erforderlichen Erschließung. Die Verwaltung wird beauftragt, ein qualifiziertes Planungsbüro für die Erstellung des Bebauungsplanes zu beauftragen und das erforderliche Aufstellungsverfahren durchzuführen.


Abst.Ergebnis:

23

für

 

0

gegen den Beschluss